Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben.
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Empfehlungen des BMAS zur Vermeidung von Atemwegsinfektionen wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit
Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar
Weiterführende Links zum Thema Corona
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/corona.html
https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Landkreis Mittelsachsen - Karte (touvia.de)
Amtliche Bekanntmachungen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
https://www.slaek.de/de/04/pressemitteilungen/2021/siko-meldungen-aktuell.php